Donnerstag ist Schulbeginn in Langenhagen! StVO-Pflichten für ALLE Fahrzeugführenden: Verminderung der Geschwindigkeit & sofortige Bremsbereitschaft

StVO § 3 Absatz (2a): Alle Fahrzeugführenden sind in besonderer Pflicht gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen. Ein Tipp des https://ADFC-Langenhagen.Chayns.Net
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Diese ewigen Pflichten ... 😉

Auch zum Schulbeginn am kommenden Donnerstag, den 25. September 2022.

Die StVO schützt die (Schul-)Kinder: Ihre Gefährdung ist ausgeschlossen, wenn alle Fahrzeugführer*innen
- langsamer fahren,
- bremsbereit sind,
- richtig parken. 

Gültig rund ums Jahr, also auch zum Schulbeginn, ist der § 3 der Straßenverkehrsordnung StVO. Da steht:

StVO § 3, Absatz (2a)
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere

  • durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit
  • und durch Bremsbereitschaft,

so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Link
§ 3 StVO Absatz (2a)

Hoffnung
Wir vom ADFC Langenhagen haben die Hoffnung, dass sich alle dran halten:

  • jetzt zu Schulanfang,
  • und über das ganze Jahr hinweg.

Einsatz
Wir setzen uns für sichere Radverbindungen zu den Schulen ein, z.B.

  • an der Niederrader Allee,
  • und am Hainhäuser Weg.

Enrique Peñalosa,
Oberbürgermeister 2016 bis 2019 von Bogotá, der Hauptstadt von Kolumbien

  • “Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Autobahnen und Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert und sicher überall hinkommt."
StVO § 3 Absatz (2a): Alle Fahrzeugführenden sind in besonderer Pflicht gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen. Ein Tipp des https://ADFC-Langenhagen.Chayns.Net
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